Ein hauptsächlicher
Bestandteil der sozialen Gerechtigkeit ist die Gerechtigkeit in ehelichen Beziehungen. Gott hat der Ehefrau bestimmte Rechte über ihren Ehemann gegeben und Er hat dem Ehemann gleichartige Rechte
gegeben.
In dieser Hinsicht, ist es bekannt, dass die Frau das Recht besitzt von ihrem Ehemann für alle wichtigen Bedürfnisse, Essen, Kleidung, Schutz (Obdach) usw. versorgt zu werden, sogar für einigen
Luxus.Jeder soll aus seiner Fülle ausgeben, wenn er die
Fülle hat.(Sura 65 Vers 7) gemäß seinem Vermögen und der
ehefraulichen Bedürfnisse.
Der Ehemann ist gegenüber seiner Frau gerecht, wenn er sie
freundlich bzw. sanft behandelt:Ihr Gläubigen! Es ist euch
nicht erlaubt, Frauen (nach dem Tode ihres Mannes) wider (ihren) Willen zu erben. Und drangsaliert sie nicht in der Absicht, (ihnen) einen Teil von dem, was ihr ihnen (vorher als Morgengabe) gegeben
habt, wegzunehmen! (Behaltet nichts von ihrer Morgengabe ein) es sei denn, sie begehen etwas ausgesprochen Abscheuliches. Und geht gut mit ihnen um! Wenn sie euch zuwider sind, so ist euch vielleicht
etwas zuwider, während Allah viel Gutes in es hineinlegt.(Sura 4 Vers 19)
Der Ehemann fühlt sich in manchen Situationen und wegen externe (äußerliche) oder bedeutende Faktoren, abgeneigt von seiner Frau. In diesem Fall sollte er sich nicht von seinen Gefühlen leiten
lassen.
Mitgift
Zudem möchte Allah swt, dass der Ehemann der Frau ihre rechtmäßige Mitgift gibt. Er sollte ihr nicht dieses Recht verweigern oder sie dazu drängen darauf zu verzichten. Er swt sagt:Und wenn ihr eine Frau gegen eine andere tauschen möchtet und habt der einen bereits einen Schatz gegeben, so nehmt nichts davon zurück. Möchtet ihr es etwa durch Lüge und offenbare Sünde zurücknehmen? Und wie könnt ihr es nehmen, wo ihr eins miteinander geworden seid und sie (die Frauen) ein festes Versprechen von euch abgenommen haben?(Sura 4 Verse 20-21) Was bedeutet, dass Gerechtigkeit in diesem Bereich eine unbedingte Verpflichtung ist.
Das sexuelle Recht
Darüberhinaus, variieren
eventuell die Fatwas der Rechtsgelehrten hinsichtlich sexuellen Rechte.
Die bekannte Fatwa zwischen ihnen ist, dass die Frau einmal in vier Monaten das Recht hat mit ihm zu verkehren. Aber wir meinen, dass das Recht der Frau gleich dem des Mannes ist. Das heisst, dass
die Frau dem Mann seine sexuellen Rechte geben sollte, wenn er sie bedarf, und auch der Mann der Frau ihre Rechte gibt, wenn sie sie bedarf. Das gilt natürlich nur wenn es nichts Schädliches bewirkt
und Mangel von irgendwelchen legalen oder körperlichen Verwehrung (Verhinderung) verursacht.
Allah swt sagt:Und ihnen (den Frauen) stehen die gleichen
Rechte zu wie sie (die Männer) zur gütigen Ausübung über sie haben. Doch die Männer stehen eine Stufe1über ihnen.(Sura 2 Vers 228)
Demnach hat der Mann das Recht eine sexuelle Beziehung unter allen Umständen mit seiner Frau zu pflegen, außer es gibt eine berechtigten Vorwand. Sie ist verpflichtet und kann das Haus nicht
verlassen, wenn der Mann sie bedarf um seine Bedürfnisse nachzukommen. Aber gibt es nicht solch ein Bedürfnis, raten wir der Frau, als Vorsichtsmaßnahme, ohne die Erlaubnis des Mannes das Haus nicht
zu verlassen, gemäß der Ansicht von Seyyed al Khouie (Möge Allah seiner Seele gnädig sein), während aber andere Gelehrte der Ansicht sind, dass die Frau nicht das Recht hat, das Haus ohne die
Erlaubnis des Mannes, unter jeglichen Umständen, zu verlassen.
Es ist dem Mann ebenfalls nicht erlaubt seine Frau nach Belieben zu schlagen ohne ein gerechfertigten Grund. Wie wenn er nach Hause kommt und seinen Sohn z.B. schmutzig auffindet, oder er mag das
Essen nicht, oder sie wäre zu müde und am schlafen während er möchte, dass sie ihm ein Kaffee macht. Solche eine Denkungsart zeigt, dass viele Männer ihre Frauen als Sklavinnen empfinden, obwohl die
Frau ein Mensch wie der Mann ist.
Nach der gesetzlichen Ansicht
besitzt der Mann die Frau nicht durch einen Ehevertrag.
1 Hinsichtlich der Verantwortung und speziell der scheidungsrechtlichen Aspekte
Gleichheit der Eheleute
Der Ehemann oder die
Ehefrau denkt vielleicht, dass er seinen Ehepartner besitzt. Das ist nicht wahr. Beide bleiben gleichwertige Menschen, welche durch den Vertrag, auf denen sie sich geeinigt haben, (Verwalter dessen
sind).
Es gibt Männer welche ihre Frauen zu deren Elternhaus schicken. Aber das ist nicht erlaubt, ebenso ist es unerlaubt für die Männer, dass sie ihren Frauen nicht mit Nahrung, Kleidung und Pflege ihrer
Gesundheit versorgen. Auch die Ehefrauen sollten das Haus nicht verlassen, weil sie verärgert sind. Es ist wahr, dass sie manchmal vielleicht geschlagen oder gewalttätig behandelt werden und in
solchen Fällen ist es ihnen erlaubt zu gehen. Aber den Ehemänner ist es nicht erlaubt sie raus zu werfen; und wenn sie das machen, müssen sie sie weiter versorgen. Und wenn sie dies nicht tun, dann
wird dieses Recht eine Art Schuld. Nur das ist gerecht. Ferner ist es der Frau nicht erlaubt ihren Ehemann zu schlagen, wenn er schwächer ist als sie, und das ist auch auf die Gleichheit in den
Rechten zu begründen.
Zwei Grundlagen in ehelicher Beziehung
Allah hat die Grundlagen der ehelichen Beziehung in zwei festgelegt: Dann (sollen die Männer die Frauen) in angemessener Weise behalten oder im Guten entlassen (Sura 2 Vers 229). Diejenigen, die ihre Ehe bewahren wollen, sollten durch gute Beziehung handeln und jedem sein Recht geben; und diejenigen, die ihre Ehe auflösen wollen, sollten es in Güte und nicht in Druck/Dringlichkeit und ähnliches machen. Dies ist die Sache der Gerechtigkeit, welche die Ehe regeln soll.
Hausarbeit
Ein Teil der Güte, welche Gott fordert, ist im Fall der Hausarbeit, wenn es im Ehevertrag vorgeschrieben ist, dass die Frau diese übernehmen sollte, dann muss sie den Haushalt
führen, aber wenn nicht, dann hat sie die Wahl. Aber für gewöhnlich, wenn der Mann seine Frau gütig und liebevoll behandelt, dann würde die Frau die Hausarbeit gerne machen.Wenn er sie oder ihre
Familie aber schlägt und verflucht, wie könnte sie ihn dann unterstützen?