Falls Fragen bezüglich der einzelnen Fatwas
entstehen sollten, so bitten wir Sie sich mit uns in Kontakt zu setzen, um gegebenenfalls Missverständnisse und Missdeutungen
auszuräumen. Dies ist bei Fatwas die übersetzt werden, nicht selten der Fall und sollte daher vermieden werden. Wir bitten um Verständnis.
Die Antwort Seiner Eminenz bezüglich des Rauchens im Monat Ramadan/ Fasten:
"Das Rauchen ist weder im Monat Ramadan noch außerhalb dieses Monats erlaubt, nachdem sein großer und gewisser Schade auf die Gesundheit bestätigt wurde. Und es gibt keine Entschuldigung für den religiös Erwachsenen. Sie sollten wahrhaftig sich Bemühen, sich vom Rauchen zu befreien.
Ferner gibt es keinen Zusammenhang zwischen dem Rauchen und der Ruhe oder Störung der Nerven [Reizbarkeit etc.] Insbesondere wenn Sie Ihre Nerven zusammereißen und Sie sich der sportlichen Beschäftigung widmen und Ihre Zeit mit sinnvollen Tätigkeiten füllen".
Wichtige Fatwa Seiner Eminenz bezüglich des Nagellacks und der Waschung:
"[...] Was den Wudhu [rituelle Waschung] und den Ghusl [rituelle
Vollkörperwaschung] betrifft, so haben wir vor einiger Zeit eine neue Ansicht veröffentlicht, die wie folgt lautet:
Das sehr feine Mittel, welches an der Haut klebt, behindert nicht die Richtigkeit des Wudhu [rituelle Gebetswaschung] un Ghusl [rituelle Vollkörperwaschung], wie z.B.: Färbemittel, Lack und
ähnliches. Denn wie aus den Überlieferungen ersichtlich wird, sollen die beweglichen Medien entfernt werden, bei dessen Existenz die Bedingungen für die Richtigkeit der Waschung nicht erfüllt
würden, wie z.B.: "Verband, Gips, der Ring der auf das Fingerfleisch drückt und Ähnliches. Es ist jedoch besser, wenn man jedes Medium entfernt, wie Nagellack, insbesondere bei verpflichtenden
Ghusl"
F
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Islamisches Recht in nichtislamischen Ländern
Islamische Sanktionen und Maßnahmen
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Koran
Konzepte
Kleidung & Äußeres Erscheinungsbild
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