Frage:
Ein muslimischer Bruder arbeitet in einem Restaurant, wo Alkohol und Schweinfleisch verzehrt und serviert wird. Es sei angemerkt, dass er ein Student ist und als Nichtdeutscher erhält er keine existenziellen, wirtschaftlichen Hilfen vom Staat. Folglich ist er auf einen Job angewiesen, um seine Existenz zu sichern. Er hat auch schon nach einem anderen Job gesucht, der mit seinem Studium und Stundenplan einhergeht, leider vergebens.
Er hat nun folgenden Fragen:
Wird das Geld, welches er verdient, als 'haram' bestimmt?
Ist sein Job, in diesem Fall, 'haram'?
Was sollte er tun, wenn sein Lohn und seine Tätigkeit haram ist?
Antwort:
Solange er "gezwungenerweise" diese Arbeit macht, ist die Tätigkeit nicht verboten (haram) und das Geld, welches er verdient ist legitim (halal). Er muss jedoch weiterhin nach einer angemesseneren
Arbeit suchen.