Ehe und Beziehungen

Frage:
Ich habe eine Frage im Bezug auf Zeitehe [Muta],ich habe Zeitehe gemacht mit einer Muslima, sie ist noch Jungfrau. Die Zeitehe haben wir so eingeschränkt, dass es für uns nicht erlaubt ist Geschlechtsverkehr zu haben. Ihre Eltern und meine Eltern wissen nichts davon, jedoch wissen meine Eltern, dass ich dieses Mädchen haben will. Ist unsere Zeitehe gültig?

 

Antwort:
Die Ehe ist gültig, wenn das Mädchen reif und verständig ist.

 

 

Frage:

Wie lange beträgt die Wartezeit in der Zeitehe?

 

Antwort:

Die Wartezeit in der Zeitehe beträgt zwei vollständige Monatsblutungen, als obligatorische Vorsichtsmaßnahme., seiner Frau. Die Wartezeit ist Pflicht, wenn intimer Verkehr stattgefunden hat. Allerdings gibt es keine Scheidung in der Zeitehe, denn entweder ist vorgesehen Zeit abgelaufen, oder der Mann erlässt diese [verbliebene Zeit]

Frage:

Ist es erlaubt einem Mädchen „Ich liebe dich“ zu sagen, wenn man vor hat sie zu heiraten, aber noch nicht verlobt ist?

 

Antwort:

Es ist erlaubt dies zu sagen, aber ohne Lust und Genuss, und einmal, um deine Absicht sie zu heiraten, zum Ausdruck zu bringen. Und danach dürft ihr euch kennenlernen und treffen um die wichtigen Angelegenheiten (bzgl. des Heiratens) zu besprechen, jedoch ohne Gelüste und Genuss.

Frage:

Hat einer der 12 Imame die Zeitehe praktiziert?

 

Antwort:

In ihren (12 Imamen) Biografien wird nicht erwähnt, dass sie die Zeitehe eingegangen sind. Jedoch wird bestätigt, dass sie (a.) es ihren Freunden und Gefährten empfahlen, es ordnungs- gemäß zu praktizieren.

 

09. September 2010

01. Schawwal 1431

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