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Geschäftliche Regelungen

 

F.: Sehr geehrte Eminenz, ich lebe in Deutschland. Es gibt einige Muslime die selbstständig sind, und Schweinefleisch verkaufen. Wenn man denen sagt, es sei islamischrechtlich verboten, dann widersprechen sie. Sie argumentieren mit der Behauptung, dass Sie, sehr geehrte Eminenz, es Ihnen erlauben, dass Schweinefleisch verkauft werden darf. Ich persönlich weiss, dass das nicht stimmt. Ich möchte das aber gerne von Ihnen nun präzise beantwortet haben.

 

A.:  Wir haben es erlaubt Schweinfleisch zu verkaufen, an jene, für die es erlaubt ist. Es ist nicht erlaubt, es (Schweinefleisch) an Nichtmuslime zu verkaufen. Weiterhin ist es problematisch es (Schweinefleisch) zu kaufen, um es an jene zu verkaufen, für die es erlaubt ist.

Es bezieht sich also (lediglich) für denjenigen, der in solchen Geschäften (als Angestellter) tätig ist, und nicht für den Händler, der dies (Schweinefleisch) kauft.