Innerislamische Angelegenheiten

 

Frage:

Ist es erlaubt, Abu Bakr usw. zu verfluchen?

Antwort:
Die Gläubigen müssen es unterlassen, irgendeine Tat zu begehen und irgendeinen Spruch zu äußern, der die Einheit der Muslime und ihre gegenseitige Hilfe schadet, insbesondere auch (ist es verboten) jeden zu beschimpfen, der bei ihnen angesehen ist unter den Sahabas, den Walis und Gelehrten auch wenn wir sie kritisieren.

Und wenn Allah, erhaben ist er, es verboten hat in seinem heiligen Buch die Ungläubigen, die die Götzen dienen zu beschimpfen, als Vorsichtsmaßnahme, damit sie als Reaktion Allah, erhaben ist er, nicht beschimpfen, wie sollen wir uns dann gegenüber den Muslimen verhalten, mit denen wir in den meisten Akida's und Gesetzen einig sind, und die mit uns die gleichen Sorgen und das gleiche Schicksal teilen.

Die Pflicht ruft uns, ihre Überzeugungen und Ideen zu respektieren, und es zu unterlassen ihre Heiligtümer und Riten zu verhöhnen, und (die Pflicht ruft uns) zum guten objektiven Dialog mit ihnen über die Uneinigkeiten und nicht zu den (Wut) Reaktionen und dem Schimpfen.

Bei dieser Angelegenheit rufen wir in Erinnerung die Worte Imam Ali's (a.), als er seine Gefährten und Soldaten gegen Muawiya und seine Soldaten in Siffin schimpfen hörte.

Auch wenn dieser ihn ablehnte (Treueeid ablehnte) und gegen ihn kämpfte so sagte er: Ich mag es nicht für euch, dass ihr Schimpfende seid, jedoch wenn ihr ihre Taten erwähnt und ihre Lage beschreibt, dann wäre das zutreffender als Spruch und tiefer als Entschuldigung und Beweis. Und dass ihr sagt, anstatt mit ihnen zu schimpfen, O Allah, bewahre unser Blut und ihr Blut, und versöhne uns mit ihnen, damit jeder, der die Wahrheit nicht kennt, sie erkennt.

 

Frage:

Was ist der Unterschied zwischen Sunniten und Schiiten?

 

Antwort:

Der Hauptunterschied zwischen Sunniten und Schiiten ist hinsichtlich, des Kalifats nach dem Gesandten Allahs (s.). Die Schiiten sind der Überzeugung, dass der Prophet (s.) Imam Ali ibn Abi Talib (a.) als Imam und Kalif nach ihm (s.) ernannte. Und dass er (s.) ebenfalls das Imamat von Hassan und Hussein ernannte. Was das Imamat nach Hussein betrifft, so sind die Schiiten davon überzeugt, dass dies 9 von der Nachkommenschaft Husseins sind,nämlich sein Sohn Imam Zaynul -Abideen, dann Imam Muhammad al-Baqer, Imam Jaafar as-Sadiq, Imam Musa al-Kadhem, Imam Ali ar-Ridha, Imam Muhammad al-Jawad, Imam Ali al-Hadi, schließlich Imam Hassan al-Askariy und schlussendlich Imam Muhammad al-Mahdi, der bis zu diesem Tag, in der Verborgenheit lebt, seit 260 nach der Hijrah. Und sie sind der Überzeugung, dass diese Imame und Sayyeda Fatima az-Zahraa (a.) sündlos sind, keine Fehler begehen und nicht vergessen. Und dass jeder Vorangehende, seinen Nachfolger ernannte.

Die Sunniten jedoch sind der Überzeugung, dass der Prophet (s.) verstarb, ohne einen Imam und Kalif zu ernennen, und dass die Menschen Abu Bakr als Kalif auswählten und das Abu Bakr das Kalifat testierte. Anschließend wählte Umar 6 Personen aus, damit sie seinen Nachfolger wählten, diese wählten Uthman, dann wählten die Leute Ali, als Kalifen. Und so wurde die Zeit der rechtgeleiteten Kalifen beendet und es begann die Zeit der Könige mit Muawiyah, und nach ihm von den Kindern Umayyas (Banu Umayyah) und den Kindern Abbas (Banu Abbass) und danach den Kindern Uthman (Banu Uthman), bis  das islamische Kalifat durch den 1. Weltkrieg verschwand.

Diese Diskrepanz hinsichtlich des Kalifats, führte zu einer Diskrepanz hinsichtlich der religiösen Autorität (im Fiqh und) in der religiösen Richtung der Muslime. Hinzufügend zum edlen Koran und den Überlieferungen des Propheten (s.), worin sich alle Muslime einig sind, dass der Koran und die Überlieferungen des Propheten (s.) als Rückkehr Quelle gelten (bei Fragen, Recht etc.), richteten sich die Sunniten, zum Verständnis des Koran und in dem worin sie keine Überlieferung des Propheten (s.) fanden, an einen der Gefährten (des Propheten). Und nach dem Ableben der Gefährten, richteten sie sich an die Generation nach den Gefährten [Tabe3een], und nach den Tabe3een an den Rechtsgelehrten unter den Geistlichen. Schließlich hielten sie sich historisch bis heute, an den Meinungen von vier ihrer Rechtsschulen fest, es  sind: Malik, Abu Hanifa, Schafii und Abi Hanbal. Und in der Aqeeda dieser Rechtsschulen verbreiteten sich zwei Richtungen, die Ascharis und die Mutazilah. Außerdem sehen sie die Ahl-ul-Bayt (a.) wie jeden anderen Gefährte des Propheten, und die Nachfolgegeneration der Gefährten, sowie die Gelehrten.

Die Schiiten jedoch, hinzufügend zu Koran und der Sunnah des Propheten (s.) wandten sich in ihren religiösen und Richtungsangelegenheiten an den 12 Imamen, einer nach dem Anderen. Und sie betrachten daher ihre Worte als Wahrheit zur Erläuterung des Koran (Tafsir) und Deutung der Aussprüche des Propheten (Ahadith), und all das was sie an Rechtsurteile erlassen haben und die Menschen in ihren Angelegenheiten rechtwiesen; in ihrer Eigenschaft als Ahl-ul-Bayt (a.) des Propheten (s.), dessen Liebe Allah (im Koran) zur Pflicht gemacht hat, die Allah von allem Übel fernhält, und die der Prophet (s.), die Arche der Rettung, jene werden errettet, die die Arche besteigen und jene ertrinken, die sie nicht besteigen.

Auf dieser Basis, haben sie bei Differenzen, ihre Worte den Worten von den Worten irgendeines Gefährten (Sahabi) oder Nachfolgegefährte (Tabeen), vorgezogen. Und sie ließen die Umsetzung nach den Meinungen der vier Imame der Rechtsschulen, die mit den Ansichten der Ahl-ul-Bayt (a.) kollidieren, denn der Prophet (s.) hat die Ahl-ul-Bayt (a.) zu einer Arche der Errettung gemacht, also der Marja' (religiöse Instanz) bei irgendeiner Differenz, jedoch hat er (s.) keinen von den Imamen der vier Rechtsschulen in dieser Weise ebenfalls erhoben.

Jedenfalls, sind sich Shiah und Sunna, bei vielen Angelegenheiten mehr einig, als dass sie sich uneinig sind. Die meisten Unterschieden zwischen den beiden, sind rechtlicher Art, unter denen selbst die vier Rechtsschulen, sich manchmal uneinig sind. Außer der Angelegenheit des Kalifats, so bestehen sehr wenige bestimmte Fälle, in denen man sich uneinig ist. Jede Konfession hat einen Beweis, für ihre Ansicht.

Solange also die Sunna und Schiah Gelehrten (angemessen) diskutieren und von einander gelehrt haben, und der Ansporn des Gläubigen, der Hingebung und der Suche nach der Wahrheit besteht, so gibt es kein Hinderns für Fragen und Recherchen, bis er das Rechte einsieht und zur Wahrheit gelangt.

 

 

09. September 2010

01. Schawwal 1431

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