Warum nicht den meistwissenden Gelehrten folgen?

Übersetzt und zusammengetragen von Mariam C.

 

 

Sayyed Fadlallah ist der Meinung man muss nicht den Meistwissenden folgen?


Auszüge aus 'Fiqh alSchari'a', das Regelwerk des Großayatullah Sayyed Muhammad Hussein Fadlallah, zu diesem Thema:
"Es ist keine Bedingung dass der Marja' der Nachahmung der Meistwissende ist. Es ist dem religiös Erwachsenen daher erlaubt den Nicht - (Sehr) Meistwissenden zu folgen, auch wenn ein Meistwissender existent sein sollte" [S.9,Rn.18].

 

Sein Urteil baut er unter anderem auf die im Folgenden erwähnten Gründen auf. Zur genaueren Ansicht des Sayyed empfehle wir den oben genannten Abschnitt aus seinem Regelwerk, wo er unter anderem auch die Voraussetzungen eines Gelehrten, einer religiösen Autorität und schließlich auf Wilayat-ul-Faqih detailliert eingeht. Interessanterweise unterscheiden sich seine Ansichten mit denen der anderen hohen Marja's kaum.

"Die reiligiöse Autorität [Marja'], der nachgeahmt wird, muss in der Lage sein, gesetzmäßige Entscheidungen herzuleiten, schon viele Forschungsarbeiten geschrieben haben etc. Unserer Meinung nach, muss er deswegen nicht der meistwissende Gelehrte sein. Denn in Wirklichkeit gibt es keinen Meistwissenden. Einige Rechtsgelehrte betrachten es jedoch als eine obligatorische Vorsichtsmaßnahme, dass der Gelehrte (sehr) wissend sein sollte. Dies ist jedoch problematisch, weil es eine intensive Kenntnis über alle (Forschungs-)Arbeiten/Erfahrungen aller lebenden religiösen Rechtsgelehrten bedarf. Dies jedoch ist erschwerend (für den religiös Erwachsene) sich anzueignen. Einige jedoch bauen ihre Urteile auf subjektive Ansichten und Meinungen, welches definitionsgemäß nicht wissenschaftlich ist. Es besteht daher keine Realität für die Existenz eines meistwissenden Gelehrten, und wie man sagt für jeden Duft gibt es eine Rose." [s.Rechtsurteile]

Ergebnis: Ayatullah Fadlallah vertritt eine etwas modifizierte Meinung bezüglich dieses Aspektes, deren Unterschiede zu den Meinungen der anderen hohen Rechtsgelehrten minimal sind. Und ein Aspekt, den man als Vorsichtsmaßnahme (wie einige Gelehrte betonen) treffen soll, muss nicht obligatorisch sein.Es ist eines der bezeichnenden Merkmale und Eigenschaften der religiösen Autorität Seiner Eminenz, dass er in seiner Rechtsfindung die Vorsichtsmaßnahmen ablehnt, die keine starke gesetzliche Grundlage haben. Aus diesem resultiert unter anderem das Urteil, dass es nicht obligatorisch ist den "Meistwissenden" zu folgen. Schließlich ist dies kein Widerspruch, wenn Seine Eminenz betont, dass es nicht Pflicht ist den "Meistwissenden" zu folgen, obwohl dessen Existent an sich ablehnt, so haben einige Gelehrte, den einen oder anderen als "Meistwissenden" bestimmt. Abschließend sollte nicht unerwähnt bleiben, dass jeder religiös Erwachsene für die Entscheidung seines Marja's am Tage der Aufersthung, allein, zur Rechenschaft gezogen wird.



Übersetzung weicht leicht vom Original ab

08. September 2010

29. Ramadan 1431

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