Die Rechtssprechung Seiner Eminenz bezüglich Verhütung

Zusammenfassende Darstellung übersetzt von Esraa R.

 

 

Seine Eminenz ist der Auffassung, dass alle Mittel zur Empfängnisverhütung, wenn die legitimen Bedingungen erfüllt werden, zulässig sind, während er Abtreibung und Sterilität verbietet.

 

Nach seiner Eminenz ist es einer Frau nur dann zulässig, eine Spirale als Verhütungsmittel zu benutzen, bevor sich die Eizelle in die Gebärmutter einnistet und nicht danach.

 

Außerdem hält seine Eminenz Tubektomie (Entfernung eines Eileiters) für zulässig, wenn es die einzige Möglichkeit ist eine Schwangerschaft zu verhindern, aufgrund der Tatsache, dass andere Verhütungsmethoden schädliche Auswirkungen auf die Frau haben oder für denn Fall, wenn die Frau an kritischen, psychologischen und sozialen Umständen leidet, aber Tubektomie ist unzulässig, wenn es andere derartige Mittel gäbe, wie z.B Tubenligatur (Durchtrennung der Eileiter). Andererseits, ist das Schneiden der Eileiter eine problematische Angelegenheit, aber in äußerst notwendigen Fällen zulässig. Die allgemeine Meinung ist, dass man seine Potenziale einfrieren kann, aber es ist verboten sie zu töten. Es ist verboten ein menschliches Wesen umzubringen. Ebenso ist es verboten seine eigene Potenziale zu töten, außer in äußerst notwendigen Fällen.

 

Auf der anderen Seite, sagt seine Eminenz bezüglich der Tubenligatur: „Es ist zulässig die Eileiter zu verbinden, wenn die Schäden, die durch die Schwangerschaft verursacht werden können, ausschließlich durch dieses Verfahren verhindert werden. Aber wenn es ein anderes sicheres Mittel gibt um eine Schwangerschaft zu verhindern welches nicht auf Sterilität zu führen ist, dann ist das Verbinden der Eileiter verboten.

Übersetzung weicht leicht vom Original ab

03. September 2010

24. Ramadan 1431

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