Rechtsprechung über Angelegenheiten der Presse

Übersetzt von Hussein und Nessrine G.

 

 

F: Sollte die Erstellung von Nachrichten erlaubt sein, wenn solche Nachrichten nicht auf Fakten basieren, auch wenn es dazu dient den Feind zu untergraben?

 

Das ist nicht gesetzlich bis hin zur absoluten Illegalität wegen der Lüge. Auch wenn islamisches Interesse dahinter steckt, welches zum Sieg der Muslime über die Feine führen könnte.


F: Im Nachtrag zur vorherigen Frage; sollte die Erstellung von Nachrichten erlaubt sein, wenn der Islam nicht das Ziel des Nachteils ist?

 

Das Nichtvorhandensein eines Vor- oder Nachteils rechtfertigt nicht die Erstellung von falschen Nachrichten, denn es gibt ein bindendes Interesse, welches wichtiger ist als der erahnte Nachteil des Lügens. Nur in einem solchen Fall, in einem bevorzugten Wettkampf, wird diesem Interesse Priorität eingeräumt.

 

"In diesem Zustand, in welchem die Wahl getroffen werden muss zwischen dem wichtigen Interesse und den weniger wichtiger Nachteilen oder zwischen den beiden Lügen, wenn jemand eine Lüge erzählt, um sich gegen einen Angreifer zu schützen. In diesem Fall kämpft die Lüge mit der Notwendigkeit sich selbst zu schützen. Und dem Überleben wird eine Priorität zugestanden, denn es ist wichtiger als der Nachteil des Lügens"

 

F: Ist es legal erlaubt, etwas der „echten“ Nachricht hinzuzufügen, damit es interessanter und spannender klingt?

 

Es ist erlaubt, wenn der Zusatz nicht zu ausladend (exzessiv), aber in einer rhetorischen Art, welche Annahmen nicht weit von der Realität entfernt sind. Andererseits ist es nicht erlaubt, denn es erlaubt die Annahme einer erlaubten Lüge.

 

F: Ist es gesetzlich erlaubt, Nachrichten zu veröffentlichen, die Geschichten enthalten, durch die dem Leser wachsende Hoffnungslosigkeit widerfährt?

 

Im Grunde ist es nicht erlaubt, denn das führt vielleicht zu einem psychologischen Bezwingen in der Art der Konfrontation, und dies wiederum zu einem Kniefall der Nation in dem Feld der Herausforderungen.

 

F: Sollte die Erstellung von Nachrichten erlaubt sein, wenn solche Nachrichten nicht auf Fakten basieren, auch wenn es dazu dient, den Feind zu untergraben?

 

Das ist nicht gesetzlich bis hin zur absoluten Illegalität wegen der Lüge. Auch wenn islamisches Interesse dahinter steckt, welches zum Sieg der Muslime über die Feine führen könnte.

 

F: Im Nachtrag zur vorherigen Frage; sollte die Erstellung von Nachrichten erlaubt sein, wenn der Islam nicht das Ziel des Nachteils ist?

 

Das Nichtvorhandensein eines Vor- oder Nachteils rechtfertigt nicht die Erstellung von falschen Nachrichten, denn es gibt ein bindendes Interesse, welches wichtiger ist, als der erahnte Nachteil des Lügens. Nur in einem solchen Fall, in einem bevorzugten Wettkampf, wird diesem Interesse Priorität eingeräumt.

 

F: Ist es legal erlaubt, etwas der „echten“ Nachricht hinzuzufügen, damit es interessanter und spannender klingt?

 

Es ist erlaubt, wenn der Zusatz nicht zu ausladend (exzessiv), aber in einer rhetorischen Art, welche Annahmen nicht weit von der Realität entfernt sind. Andererseits ist es nicht erlaubt, denn es erlaubt die Annahme einer erlaubten Lüge.


F: Ist es gesetzlich erlaubt, Nachrichten zu veröffentlichen, die Geschichten enthalten, durch die dem Leser wachsende Hoffnungslosigkeit widerfährt?

 

Im Grunde ist es nicht erlaubt, denn das führt vielleicht zu einem psychologischen Bezwingen in der Art der Konfrontation, und dies wiederum zu einem Kniefall der Nation in dem Feld der Herausforderungen.

 

F: Ist es gesetzmäßig, Bilder von unverschleierten Frauen in unseren islamischen Zeitungen zu veröffentlichen? Was ist das legal Erlaubte beim Veröffentlichen von nicht-islamischen Frauen?

 

Es ist rechtmäßig, solange es nicht dazu führt, dass eine moslemische Frau dazu ermutigt wird, diesem Trend zu folgen und den Schleier abzunehmen. Zu dem Punkt der Veröffentlichung von nicht-moslemischen Frauen: Das darf nicht in einer unanständigen Art geschehen.

 

F: Ist es rechtmäßig für unsere islamischen Zeitungen, dass sie Nachrichten veröffentlichen, ohne die Zustimmung des Nachrichteninhabers einzuholen, der vielleicht nicht möchte, dass es veröffentlicht wird?

 

Wenn diese Nachrichten zu den verborgenen Nachrichten des Besitzers gehören, dann ist es nicht rechtmäßig diese ohne Zustimmung aufzudecken, wobei die Zustimmung kein Muss ist, außer es führt zu materialistischem oder moralischen Schaden.

 

F: Ist es rechtmäßig, Übertreibungen bei Zahlen und der Statistik von Position und Verluste des Feindes zu zulassen?

 

Es ist rechtmäßig, wenn es für den Kampf notwendig ist, die Moral und den Kampfgeist der Moslems zu heben. Auf der anderen Seite sollte beachtet werden, dass Übertreibungen die Ansicht des Triumphes vergrößern und sich, aus dieser Konsequenz, die Mujahedeen ausruhen und nicht die Aufmerksamkeit dem Feind zuordnen, in dem Glauben an deren Verwundbarkeit.

 

F: Ist es rechtmäßig, über die Größe der islamischen Aktivitäten oder dem islamischen Widerstand zu übertreiben? Wenn ja, wo sind die Grenzen bei dieser Übertreibung?

 

Im Prinzip ist es nicht gesetzmäßig aufgrund des Grades des Lügens; es sei denn, es gibt ein paar Ausnahmen, die den höchsten Interessen des Islams betreffen. Wenn es erlaubt ist, dann muss es in einer Art geschehen, die die Moslems nicht überheblich werden lasen. Nebenbei hinterlässt dies einen negativen Eindruck, wie man die islamische Bewegung ansieht und sie dabei an Glaubwürdigkeit verliert.

 

F: Eure Eminenz, wie sehen Sie die journalistischen Flüche oder den marginalen Krieg, welche die Journalisten als ein Feld des Informations-Krieges benutzen?

 

Schwören oder Fluchen ist im Islam verpönt. Fluchen kann mehr Schaden verursachen, als das es dem Journalismus nutzt. Dieses ist ebenso bei den marginalen Kriegen zu beobachten, welches die Leute dazu bringt, die reelle Existenz des Krieges zu verdrängen, wobei der Journalismus die Leute von der entscheidenden Bedeutung der Ursache der gegenwärtigen Situation ablenkt.

 

F: Einige Korrespondenten benötigen manchmal Spionagetätigkeiten, um an interessante Nachrichten heran zukommen. Ist dies im islamischen Journalismus rechtmäßig?

 

Spionieren ist für einen Moslem unrechtmäßig, denn die Geheimnisse und Fehler von Leuten sind „Sperrgebiet“, welche nicht von Moslems aufgedeckt werden sollten. Es sei denn, sie sind eng verbunden mit dringenden islamischen Interessen, welche vielleicht öffentlichen Schaden oder öffentlichen Nutzen bringen könnten.

 

F: Gibt es einen Schaden bei der Manipulation von Nachrichten, indem man einige Dinge veröffentlicht und andere Dinge auslässt?

 

Es ist rechtmäßig, solange es nicht den Fakten widerspricht.


F: Ist die Aussage, das eine Zeitung oder eine Magazin nicht verantwortlich für die Meinung des Autors in dessen Artikel oder Berichten ist, ausreichend dafür, dass die Zeitung oder das Magazin keine gesetzliche Verantwortung für eventuelle Schäden übernehmen muss?

 

Es ist rechtens, wenn der Artikel oder der Autor keinen Schaden für die Öffentlichkeit bringt, ganz egal, ob der Autor oder die Zeitung auf solche Aussage beruft.

 

F: In Übereinstimmung auf die Aussage: Was gesagt wurde und nicht wer es sagte. Ist es rechtmäßig einen Autor anzustellen, der in der islamischen Front verrufen ist?

 

Im Prinzip ist es rechtmäßig, sofern ihm die Unterstützung und die Veröffentlichung seines Namens und seiner Gedanken zu keiner Schädigung der islamischen Bewegung führen.

Übersetzung weicht leicht vom Original ab

08. September 2010

29. Ramadan 1431

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